Wie wird eine neue Hausverwaltung bestellt?

Die drei Firmen sollen sich in der Eigentümerversammlung vorstellen und die Gemeinschaft soll entscheiden. Herr Müller reicht die Beschlüsse „Bestellung“ und „Vertrag“ ein.

Auf der Versammlung stimmt die Gemeinschaft mit einfacher Mehrheit für das Unternehmen „xyz“.

Warum zwei Beschlüsse?

Der Tagesordnungspunkt „Bestellung“ legt fest, welche Firma gewählt wird, während der Tagesordnungspunkt „Vertrag“ die wirtschaftlichen Rahmendaten regelt, also was, wann, wie oft und zu welchem Preis geschieht.

Es wird empfohlen, einen Verwalterwechsel nach Möglichkeit zum Jahresende durchzuführen. Dies vereinfacht später die Abrechnung des abgelaufenen Wirtschaftsjahres.