Problemlos die Hausverwaltung wechseln

Wie viele andere Eigentümer ist auch Herr Müller mit seiner Hausverwaltung unzufrieden. Er besitzt eine Eigentumswohnung und fungiert selbst als Mitglied im Verwaltungsbeirat einer Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Seit einiger Zeit gibt es nun Probleme mit der Hausverwaltung, die seit Jahren die Wohnanlage betreut.

Damit sich die Situation entspannt und die Eigentümergemeinschaft mehr Einblick in die Geschicke der Hausverwaltung erhält, hat man sich dazu entschlossen, einen Wechsel des Hausverwalters vorzunehmen.

Die 5 wichtigsten Grundlagen beim Wechsel

  • Wie kann ich mich von meiner Hausverwaltung trennen und wann ist dafür der richtige Zeitpunkt?
  • Die Kündigung ist geschafft. Wie geht es nun weiter? Welche Angebote von Hausverwaltern sind die passenden für die eigene Wohnsituation?
  • Mit welchen Kosten muss man rechnen? Ist ein Inklusiv-Preis empfehlenswert oder zahlt man zusätzliche Leistungen separat?
  • Welche Kriterien sind bei der Vorauswahl der Verwaltungs-Bewerber wichtig? Wie läuft der Entscheidungsprozess für den zukünftigen Verwalter in der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ab?
  • Nachdem der neue Hausverwalter mehrheitlich gewählt wurde, ist es für die Wohnungseigentümergemeinschaft wichtig zu wissen, welche Aufgaben der neue Verwalter innehat und wer jetzt für die Abrechnung zuständig ist. Antworten darauf liefert die Website www.hausverwalter-wechseln.de.

achtung blauWas ist bei einem Wechsel zu beachten?

 

Ein Hausverwalterwechsel kann während der regulären Vertragslaufzeit von der Eigentümergesellschaft lediglich in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Dazu muss eine triftige Ursache für einen Wechsel vorliegen (z.B. ein grober Fehler seitens der Hausverwaltung wie die Veruntreuung der Einnahmen, eine Vorteilsnahme, zweimalig keine Eigentümerversammlung …). Die genauen Gründe für eine Abberufung muss man als Eigentümer jedoch nicht angeben. Verwalterverträge werden nicht automatisch verlängert. So haben Herr Müller und alle weiteren Wahlberechtigten immer zum Ablauf der Geltungsdauer, die meist zwischen drei und fünf Jahren liegt, die Möglichkeit, sich um einen anderen Verwalter zu bemühen. Es ist als Laie nicht einfach, sich einen klaren Überblick in diesem Dickicht zu verschaffen, ganz abgesehen von Formfehlern, die zu einer Nichtigkeit des aufgesetzten Vertrags führen – selbst wenn alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Auf www.hausverwalter-wechseln.de erfährt Herr Müller die genauen Details zu einem Wechsel des Hausverwalters. Auch die exakte Fristsetzung für Anträge und Formalitäten findet er dort. Mit der aussagekräftigen Schritt-für-Schritt-Anleitung tappt man beim Wechsel der Hausverwaltung nicht mehr im Dunklen. Praktische Tipps und wertvolle Hilfen schaffen die optimale Grundlage für eine sichere Durchführung des Wechsels.